BUAK

Schlechtwetter

Das Wettergeschehen ist für den Arbeitsablauf in den Bauberufen ein wesentlicher Faktor.

Für die Betriebe resultiert aus ungünstigen Witterungsverhältnissen das Problem der Kosten für ausgefallene Arbeitsstunden.

Für die überwiegend im Freien tätigen BauarbeiterInnen bedeutet Schlechtwetter Arbeitsunterbrechungen, die mit Lohneinbußen verbunden sind.

Als Lösung dieser Probleme dient die Schlechtwetterregelung. Diese sieht zum einen die Rückerstattung der entstandenen Kosten an die Betriebe und zum anderen eine Entschädigungsregelung für Verdienstentgang, der bei Arbeitsausfällen infolge Schlechtwetters eintritt, vorsieht.

Mit der Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes 1957 in der Fassung des BGBl. Nr. 314/1994, Arbeitsmarktservice-Begleitgesetz, wurde der BUAK 1996 die Administration der Rückerstattung von bereits ausbezahlten Schlechtwetterentschädigungsbeträgen an die Betriebe übertragen.