BUAK

Verpflichtende Meldung von Bauaufträgen durch Auftraggeber/innen iSd § 367 BVergG 2018 seit 1.3.2019

Wichtige Informationen zur verpflichtenden Baustellenmeldung

Mit der neuen Meldeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einer Auftragssumme ab 100.000,-- Euro erhalten Kontrollbehörden wie die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse oder die Abgabenbehörden des Bundes einen Überblick über alle auf den Baustellen tätigen Unternehmen. Sie ist daher eine wesentliche Unterstützung bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.

Auftraggeber/innen sind ab 01.03.2019 verpflichtet, unmittelbar nach Erteilung des Zuschlages eines Bauauftrages bzw. der Vergabe eines Loses eines Bauauftrages, dessen Auftragssumme 100.000, -- Euro übersteigt, folgende Daten elektronisch mittels Webanwendung in die Baustellendatenbank der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einzutragen (§ 367 BVergG):

  •  Name und Anschrift des Auftragnehmers,
  • Auftragssumme, Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes, Ausführungsort und voraussichtlicher Ausführungsbeginn sowie voraussichtliche Ausführungsdauer des Bauauftrages und
  • Sofern für einen bestimmten Leistungsteil nur ein Subunternehmer im Angebot angegeben wurde, folgende Daten hinsichtlich dieses Auftragsteiles: Name und Anschrift des bei der Ausführung des Auftrages eingesetzten Subunternehmers sowie Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes.

Auftraggeber/innen haben überdies elektronisch mittels Webanwendung folgende Daten in die Baustellendatenbank der BUAK einzutragen:

  • Sofern für einen bestimmten Leistungsteil mehrere Subunternehmer im Angebot angegeben wurden, vor Beginn der Leistungserbringung: Kennzahl des Auftrages, Name und Anschrift des bei der Ausführung des Leistungsteiles tatsächlich eingesetzten Subunternehmers sowie Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes;
  • Unmittelbar nach Erteilung der Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines nicht im Angebot des Auftragnehmers bekannt gegebenen Subunternehmers: Kennzahl des Auftrages, Name und Anschrift des bei der Ausführung des Auftrages tatsächlich eingesetzten Subunternehmers sowie Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes;
  • Sonstige allfällige Berichtigungen oder Ergänzungen.

Eine Meldeverpflichtung mit gleichgelagertem Inhalt ergibt sich unmittelbar nach Erteilung des Zuschlages einer Baukonzession, deren Wert 1 Million Euro übersteigt (§ 110 BVergGKonz 2018).

Rückmeldung von Baustellenkontrollergebnissen

Mit der Rückmeldung von Baustellenkontrollergebnissen durch die BUAK erhalten öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen Informationen über diese
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf den gemeldeten Baustellen. Im Fall von Missständen können Auftraggeber/innen daher rasch reagieren.

Zu den Informationen, welche die BUAK gem. § 31a (2) BUAG bereitstellt, zählen:

  • Zeitpunkt und Ort der Baustellenkontrolle sowie Name des Erhebers/der Erheberin der BUAK
  • Name und Anschrift des kontrollierten Unternehmens, festgestellte Werkleistung, festgestellter Zeitraum der Werkerbringung, festgestellte/r Auftraggeber/in der Werkleistung, festgestellte Auftragssumme und festgestellte Subvergabe
  • Name, Geburtsdatum und Tätigkeit der angetroffenen Arbeitnehmer/innen, Zeitraum der Tätigkeitsverrichtung auf der Baustelle und konkrete Arbeitszeit auf der Baustelle;
  • festgestellter Verdacht auf Unterentlohnung

Zugangsdaten für die Baustellenmeldung durch öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen

Zum Zwecke einer Registrierung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers/innen, wurde die Möglichkeit geschaffen, sich direkt auf unserer Homepage zu registrieren und dort die Meldungen abzugeben. Bitte klicken Sie hierzu am Ende der Seite auf den Button "Baustelle anmelden" und anschließend auf "Registrierung für öffentliche Auftraggeber".


Webservice zur Anbindung bestehender Auftragsverwaltungssoftware
 
Um die Meldung der Auftragsdaten für öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen zu erleichtern, wird ein Webservice angeboten, welches eine automatisierte Übermittlung Ihrer Daten ermöglicht.
Eine Beschreibung des Webservices können Sie unter it@buak.at anfordern. Unter dieser E-Mail-Adresse stehen wir auch gerne für Fragen zur technischen Implementierung zur Verfügung.

Weitere Informationen

Mit der Registrierung als öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber/innen können Sie auch Meldungen nach § 3 BauV, Vorankündigung gem. § 6 BauKG, Meldung von Bauarbeiten mit besonderen Gefahren gem. § 3 Abs. 5 BauV sowie Meldungen von Asbestarbeiten auf Baustellen gem. § 22 Abs. 1 GKV, durchführen.


Verpflichtende Meldung von Bauarbeiten ab 01.01.2019

Seit 01.01.2019 besteht für Baustellenmeldungen und Vorankündigungen die Verpflichtung der Online-Meldung für Bauarbeiten iSd § 97 Abs. 1, 6 und 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie iSd § 6 Abs. 2a Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).

Die Applikation Baustellenmeldung steht im e-BUAK-Portal zur Verfügung. Für buag-pflichtige Betriebe ist keine gesonderte Anmeldung für die Baustellenmeldung erforderlich.

Den Link zur Online-Meldung an die Baustellendatenbank finden Sie auf unserer Webseite unter „Baustelle anmelden“.

Nachfolgend angeführte Baustellenmeldungen können Sie mittels unserer Webapplikation bekanntgeben:

  • Vorankündigung gem. § 6 Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG),
  • Meldungen gem. § 97 Abs. 1 und 4 ASchG und § 3 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV),
  • Meldungen bei Arbeiten mit besonderen Gefahren nach § 97 Abs. 6 ASchG und § 3 Abs. 5 BauV,
  • Meldungen von Asbestarbeiten gem. § 97 Abs. 7 ASchG und § 22 Abs. 1 Grenzwerteverordnung (GKV).

Die der BUAK durch die Webanwendung eingegangene elektronische Meldung wird automatisch an die Arbeitsinspektion bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektion weitergeleitet, womit die Meldeverpflichtung gegenüber beiden Stellen erfüllt ist.

An die BUAK übermittelte Baustellenmeldungen haben den Vorteil, dass nur eine Onlinemeldung an die zuständigen Stellen ergeht und so einen Überblick über neu beginnende Baustellen schafft.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter der DW 5555 oder per E-Mail unter baustellen@buak.at!