BUAK

Kontrollen

Kontrolle Lohnbüro

Es werden die BUAG-pflichtigen Betriebe auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des BUAG, BSchEG, LSDB-G und SBBG vor Ort im Lohnbüro geprüft. Die MitarbeiterInnen der Kontrollabteilung sind dabei Tag für Tag in ganz Österreich unterwegs und üben neben der Betriebsprüfung auch beratende bzw. betreuende Funktion als persönliche/r Ansprechpartner/in vor Ort aus.

Kontrolle Baustelle

Mit Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes (LSDB-G) mit 01.05.2011 wurde die BUAK dazu berechtigt, Kontrollen für den Bereich der Bauwirtschaft (auf Baustellen und in Lohnbüros) durchzuführen und bei Unterentlohnungen von ArbeitnehmerInnen Anzeige bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

Das Ziel des LSDB-G ist, gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für in- und ausländische ArbeitnehmerInnen zu erreichen. Fairer Wettbewerb für die am Markt agierenden Betriebe sowie die korrekte Entrichtung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sollen ebenfalls durch das neue Gesetz bestehen bleiben.

Die im Jahre 2012 errichtete Baustellendatenbank stellt Baubeginn und Bauende jeder Baustelle in Österreich rasch und transparent dar. Damit wird der Zugang zu Informationen über Lage und Beginn von Bauarbeiten wesentlich beschleunigt. So sind Kontrollen, solange die Baustelle noch existent ist und ArbeitnehmerInnen vor Ort sind, möglich.

In unklaren Fällen werden ArbeitnehmerInnen zur Vorsprache in die BUAK eingeladen, um nicht eindeutige Sachverhalte zu klären. Direkt auf der Baustelle wird kontrolliert, ob ein Arbeitsverhältnis der BUAK gemeldet wurde. Durch gezielte Sammlung und Weiterverarbeitung dieser Informationen trägt die BUAK dazu bei, sozialbetrügerisches Handeln zu verhindern.

Nähere Details zu Lohn- und Sozialdumping finden Sie hier.

Die entsprechenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Betriebe mit Sitz in Österreich und im Ausland. Nähere Details dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die Meldevorschriften nach dem BUAG.

Besteht ein begründeter Verdacht, dass eine Baustelle sowie deren ArbeitnehmerInnen nicht ordnungsgemäß bei der BUAK gemeldet sind, können Sie uns folgendes Infoblatt über Bautätigkeiten übermitteln: