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REHA - Maßnahmen

REHA Maßnahmen


Wird ein Antrag auf Überbrückungsgeld gestellt, hat der/die ArbeitnehmerIn nachzuweisen, dass er/sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung eine Maßnahme der gesundheitlichen Rehabilitation beendet hat.


Als Maßnahme gelten Behandlungen, Trainings bzw. Therapien, die körperliche und psychische Beschwerden, die typischerweise im Zusammenhang mit der Beschäftigung in der Bauwirtschaft auftreten können, lindern.


Diese finden sich vor allem in den Bereichen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems, der Atemwege, des Gehörs oder aber auch psychische Belastungen.


Der Nachweis folgender Behandlungen, Trainings bzw. Therapien führt zu einer positiven Beurteilung, dass Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilitation in Anspruch genommen worden sind:

 

  • Physiotherapie
  • Rücken- und Wirbelsäulenprogramme
  • Medizinische Massage
  • Entspannungstraining
  • Cardiotraining
  • Gesundheitsgymnastik
  • Heilbehandlungen
  • betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen
  • sonstige ärztlich verordnete Therapien
  • Psychologische oder psychiatrische Behandlung
  • Shiatsu-Behandlungen durch qualifizierte Personen
  • Dialysebehandlungen
  • Krebstherapien (das Ausmaß ist sofort erfüllt)

Die vorgelegte Bescheinigung hat nachzuweisen, dass Maßnahmen im Umfang von mindestens 10 Stunden/Einheit zu mindestens 45 Minuten in den letzten zwei Jahren absolviert wurden (in Summe 7,5 Stunden).